Corona-Entschädigung für Kultur/Musikszene

News

Update 30.11.2021 Verschärfungen in Basel und Baselland für Events und Gastro ab 1.12.
Update 11.11.2021 Gesuche um Taggelder Existenzsicherung für September – Dezember bis 31.1.2022 einreichen
Update 1.10.2021 Gesuche um Entschädigung für September-Dezember bis 30.11. einreichen
Update 22.6.2021: Aktuelles für von Corona betroffene Kulturschaffende und -Unternehmen

Politik

Update 30.11.2021 Verschärfungen in Basel und Baselland für Events und Gastro ab 1.12.

Corona-Verschärfung: Ab 1.12. bis 31.1.2022 gilt in Basel für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie die Gastronomie

  • Maskenpflicht in Innenräumen (Events, Kultur, Bar, Club, Sport)
  • Konsumation nur sitzend am Tisch

Private Veranstaltungen unter 30 Personen sowie Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen. Weitere Informationen in der Medienmitteilung des Regierungsrats.

Auch die Baselbieter Regierung verschärft Einschränkungen – ähnlich wie Basel-Stadt, meldet Online Reports: In öffentlich zugänglichen Innenräumen und Orten mit Gedränge müssen ab morgen Mittwoch «grundsätzlich Masken getragen werden».

Update 11.11.2021 Gesuche um Taggelder Existenzsicherung für September – Dezember bis 31.1.2022 einreichen
Gesuche für den Zeitraum September bis Dezember 2021 können ab 11. November bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden.
Taggelder Existenzsicherung

Update 1.10.2021 Gesuche um Entschädigung für September-Dezember in BL und BS bis 30.11.2021 einreichen

Kulturschaffende + Kulturunternehmen können bis 30.11.2021 ihre Gesuche um Unterstützungsmassnahmen stellen. Schadenszeitraum: 1.9.–31.12.2021.

Online-Formular BL
Online-Formular BS

Bitte sichtet bei Unklarheiten zuerst die «Entscheidungshilfe für Gesuchsstellende» bei Kultur BS unter dem obigen Link. Im Prinzip läuft das Gesuchsverfahren analog demjenigen der Periode 1.5.–31.8.2021.

Kontakt, Infos und Hotline der beiden Kulturabteilungen gleich hier:

Kultur Basel-Stadt
Hotline: 061 267 68 90
E-Mail

Kulturelles.bl
Hotline: 061 552 53 35
E-Mail

Update 31.8.2021 Gesuche um Entschädigung für Mai-August in BL und BS einreichen

(Zeitraum abgelaufen)
Kulturschaffende + Kulturunternehmen können ab sofort wieder Gesuche um Unterstützungsmassnahmen stellen. Schadenszeitraum: 1.5.–31.8.2021. Im Prinzip läuft das Gesuchsverfahren analog demjenigen der Periode 1.1.–30.4.2021.

Update 12.5.2021: Basel-Stadt verlängert Krisenhilfe für Kulturbereich

(Zeitraum abgelaufen)
Weitere 11,5 Mio. CHF stellt die Basler Regierung an Corona-Krisenhilfe für den Kulturbereich zur Verfügung. Dieser Umsetzung der Bundesmassnahmen will die Regierung zudem die Äufnung des «Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit» um 50 Mio. CHF zur Seite stellen.

Kulturschaffende können nun auch für die Monate Mai bis August 2021 Ausfallentschädigungen bzw. Taggelder beantragen, siehe Update 31.8.2021. Sie haben die Möglichkeit, zwischen Ausfallentschädigung (Bundesgesetz) und kantonalen Taggeldern zu wählen. Dies, weil viele Kulturschaffende oft gar keine effektiven Ausfälle nachweisen können, weil sie wegen des Lockdowns in der Corona-Pandemie gar keine Engagements mehr haben.

Für Kulturunternehmen legt der Kanton ebenfalls nach: «Die bewährte Abfederungsmassnahme der Ausfallentschädigungen entschädigt Kulturunternehmen für den finanziellen Schaden, der ihnen aus Absagen, Verschiebungen oder durch die eingeschränkte Durchführung von Veranstaltungen und Projekten entstanden ist.» Der Höchstbetrag pro Fall wird angehoben, die Ausfallperiode bis Ende August 2021 verlängert, siehe Update 31.8.2021 ganz oben.

Dafür stellt der Kanton Basel-Stadt aus dem Krisenfonds insgesamt zusätzlich 11,5 Mio. CHF zur Verfügung, dies aus bereits bestehenden Finanzmitteln gemäss Bundesgesetz zu Covid-19. Dem Grossen Rat beantragt die Regierung zudem eine zweite, dringliche ausserordentliche Äufnung des Fonds um 50 Mio. CHF.

Gesuche einreichen (abgelaufen)

BAG: Regeln und Empfehlungen ab 26.6.2021 Coronavirus-Schutzmassnahmen
BAG: Regeln und Empfehlungen ab 26.6.2021 Coronavirus-Schutzmassnahmen

Update 8.3.2021: #iknow – die Weiterbildungsoffensive
#iknow, die Weiterbildungsoffensive der Nordostschweizer Kulturbeauftragten für unsere Branche, März bis Oktober 2021. #iknow bietet Workshops zu Themen, die im Alltag von Kulturschaffenden nicht 1. Priorität haben, aber natürlich wichtig sind: soziale Sicherheit, Recht, Versicherungen, Kommunikation etc.
Weitere Infos und Daten für Interessierte aus beiden Basel:  BL

Update 23.2.2021: Gesuchsformular online
Taggelder zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden November 2020 bis April 2021: abgelaufen, siehe Update 1.10.2021 ganz oben.

Update 10.2.2021: Basler Modell geht weiter – Basel-Stadt schiesst weitere 6 Mio. CHF als Corona-Nothilfe für Kulturschaffende ein.

Es können dann neben Selbständigerwerbenden auch freie Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen Taggelder beantragen können.

Der neue Basler Regierungspräsident Beat Jans dazu: «Die Abwicklung der Bundeshilfen dauert zu lange und viele Kulturschaffende sind von diesen Hilfen ausgeschlossen. Das Basler Modell bietet diesen Menschen rasche Hilfe.» Die Medienmitteilung im Wortlaut.

  • Ausfallentschädigungen von Kulturunternehmen für den Zeitraum November & Dezember 2020 : abgelaufen. Beiträge an Transformationsprojekte von Kulturunternehmen: BS | BL
  • Ausfallentschädigungen von Kulturschaffenden werden ebenfalls neu geregelt, mehr dazu im Januar. Wichtig: Ausfälle ab 19. Dezember betreffend können dann eingereicht werden.
    Mehr zu den Ausfallentschädigungen in BS und BL beim Update 1.10.2021 ganz oben.
     
  • Erwerbsersatz: Bisher mussten Selbständigerwerbende eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen, um Corona-Erwerbsersatz bei der Ausgleichskasse beantragen zu können. Diese Schwelle wurde per 19. Dezember auf eine Umsatzeinbusse von 40% gesenkt. Weitere Informationen bei der Ausgleichskasse.
  • Kurzarbeitsentschädigung: Befristete Arbeitsverträge werden wieder in die KAE aufgenommen. Geringe Löhne (< 3'470 CHF) werden neu zu 100% entschädigt. Mehr zu den Details der Kurzarbeit KAE Covid-19.
  • Nothilfe via Suisseculture Sociale: Sie ist bis Ende 2021 verlängert worden; die Einkommens- und Vermögensgrenzwerte wurden angehoben. Suisseculture empfiehlt allen (anspruchsberechtigten = hauptberuflichen) Kulturschaffenden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind. Als hauptberuflich gilt:
    – wer mit seiner Kulturarbeit mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes finanziert oder
    – mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit aufwendet.

Mehr Infos bei den Kulturabteilungen der Kantone BS und BL

Mehr zu den Massnahmen des Kantons Basel-Stadt im Zusammenhang mit der Corona-Krise finden sich ganz oben bei Update 1.10.2021.

Bundesrat: Verordnung vom 18. Dezember im Wortlaut hier.

Entscheidungshilfe von Sonart Schweiz

Die Taskforce Kultur fasst die Haltung vieler Kultur- und Musikschaffenden in der Medienmitteilung vom 11.1.2021 zusammen.

Die Flowchart mit den einzelnen Entscheidungshilfen:

Musikschaffende: Wege zur Unterstützung in der Corona-Krise © SONART 2020
Musikschaffende: Wege zur Unterstützung in der Corona-Krise © SONART 2020

Nothilfe und Massnahmen des Bundes für den Kulturbereich

Überblick Nothilfe und Massnahmen für Kulturbereich infolge Coronovirus-Krise © Bundesamt für Kultur 2020
Überblick Nothilfe und Massnahmen für Kulturbereich infolge Coronovirus-Krise © Bundesamt für Kultur 2020

Corona-History

2021
Update 26.5. Bundesrat lockert ab Montag, 31.5. bei Veranstaltungen + Restaurants innen: Ab Montag, 31.5., ist eine Höchstgrenze von 100 Personen in Innenräumen und 300 im Freien möglich. Anstelle von 1/3 darf nun die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden (in einer 1’200er-Halle dürfen also trotzdem nur 300 Besucher*innen (Maximum) eingelassen werden und nicht 600 (die Hälfte), was von Kulturveranstalter*innen seit längerem kritisiert wird.
Restaurants sind ab 31.5. wieder offen, natürlich gilt Schutzkonzeptpflicht.

Update 28.4.2021 Mini-Festivalsommer: Mögliche Perspektive für Gross-Events ab 1. Juli
Mitte Juni wissen wir mehr Details, denn dann entscheidet der Bundesrat etwas konkreter, wie Events über 1’000 Besucher*innen möglich sein sollen und wie Veranstalter*innen für ungedeckte Kosten entschädigt werden, falls die Events trotz Bewilligung wegen der Epidemie dann doch nicht stattfinden können.

Ein Mini-Festivalsommer könnte also auch in der Region Basel möglich werden ab 1.7. Das HillChill Festival in Riehen – nur als Beispiel – ist auf den 2. & 3. Juli geplant; das Polyfon Festival Basel auf den 12.–14. August.

Update 14.4.2021: Clubs bleiben zu, andere kulturelle Veranstaltungen bis 50 bzw. 100 erlaubt
Ab Montag, 19.4. gilt: «Kulturelle Veranstaltungen sind neu wieder mit Publikum möglich», schreibt Kultur Basel-Stadt am 14. April nach den Lockerungsbeschlüssen des Bundesrates. Und weiter: «Unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzkonzepte sind bis zu 100 Personen draussen und 50 Personen drinnen mit Sitz- und Maskenpflicht wieder zugelassen.»

Diskotheken (Clubs) und Tanzlokale bleiben weiter geschlossen. «Die aktuelle epidemiologische Situation ist weiterhin fragil und hat sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert.»
Gelegentlich aufkeimende Fragen (FAQ) beantwortet das BAG hier.

Update 9.4.2021: Ende der Schliessung der Bühnen gefordert
Das Netzwerk Kulturpolitik Basel fordert nach über 12 Monaten unterschiedlichster Lockdowns endlich eine Perspektive, die Forderungen hier. Der RFV Basel ist Teil des Netzwerks.

Updates für Musikschaffende und Kulturunternehmen bis Sommer 2020
Vom ersten Lockdown bis in den Sommer, alle Updates

18.1.2021: Die erneute Verschärfung der Covid-Verordnung in der Schweiz im Überblick.

Relevante Updates für die gesamte CH-Musikszene finden sich bei Sonart Musikschaffende Schweiz.