Fördergelder nur noch für «sichere» Bands mit Impfung
Um weitere Ansteckungen mit dem Coronavirus auch in der Musikszene zu vermeiden, verlangt der RFV Basel ab sofort für alle Popförderwettbewerbe von den Bands und Musiker*innen einen Impf- bzw. Immunitätsnachweis («sichere» Musikschaffende). Diese Regelung gilt bereits für den Wettbewerb RegioSoundCredit 2/2021. Für «Unsichere», also ungeimpfte Musikschaffende, führt der RFV Basel eine Direkt-Impfung am 1. Mai in Liestal durch.
*** UPDATE 2.4. *** APRILSCHERZ. Bei dieser Meldung handelt es sich um einen Aprilscherz mit aktuell und zukünftig leider gar nicht so fiktivem Background, was die ethische Frage der Impf-/Testpflicht und den Zugang zu Live-Musikangeboten betrifft (sowohl für das Publikum wie auch in Bezug auf die auftretenden Musiker*innen und ihre Crew).
Doktor Fisch
Der RFV Basel passt die Kriterien für die Popförderung in der Region dem aktuellen Stand der Corona-Impfstrategie der Kantone und den Pandemiemassnahmen des Bundes an. Damit können nur noch Bands und Musiker*innen sowie Musik-KMU Fördergelder beim RFV Basel beantragen oder Angebote nutzen, die – sobald das Dokument vorliegt – über einen gültigen Covid-19-Impfpass verfügen oder Immunität nachweisen können.
«Unsichere»: Ohne Impf- oder Immunitätsnachweis keine Förderung mehr
Bis zum Vorliegen des «grünen» Impfpasses nach Plänen der Europäischen Union (EU) müssen Bands, ihre Musiker*innen und ihr Umfeld ab sofort nachweisen, dass
- alle Bandmitglieder, ob im Studio, live auf der Bühne oder bei Videodrehs und
- das Umfeld der Band (Plattenlabel, Management, Fahrer*innen, Techniker*innen, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen)
folgende Kriterien erfüllen:
- Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2 (Covid-19)-Erkrankung oder
- Nachweis von Covid-19-Antikörpern oder
- Nachweis einer Covid-19-Impfung oder
- Vorliegen eines grünen Impfpasses (sobald erhältlich)
Der RFV Basel kann die Kosten für diese Nachweise nicht übernehmen.
«Unsichere» ab sofort nicht mehr zu förderungswürdig
Alle anderen Musiker*innen gelten in der Region Basel ab sofort als «unsichere Musikerschaffende», auch diejenigen, die Impfungen generell verweigern. Sie sind ab sofort wie aufgezeigt von der Popförderung des RFV Basel ausgeschlossen. Negative Covid-19-Schnell- oder Labortest werden nicht als Nachweis der Förderungswürdigkeit akzeptiert. Gegen diese Massnahme kann kein Rekurs bei der Rekursstelle des RFV Basel geltend gemacht werden.
Sputnik-V-Impftermin am 1. Mai in Liestal
Um allen «Unsicheren», die weiter an Wettbewerben und -Angeboten des RFV Basel teilnehmen möchten, die Kriterien unbürokratisch erfüllen zu helfen, hat der RFV Basel für die Populärmusikszene der Region durch enge Kontakte zu zwei Jungunternehmern in Zug eine Lieferung Sputnik-V-Impfstoff sichern können.
Interessierte Musikschaffende melden sich vorgängig für die Direkt-Impfung¹ mit dem Sputnik-V-Impfstoff am 1. Mai 2021 per Mail an: putin@rfv.ch
RegioSoundCredit: Bewerbungen bis 26.5. nur für «Sichere»
Der erste Wettbewerb, für den die angepassten Förderkriterien gelten, ist der RegioSoundCredit (RSC). Er richtet sich an erfahrene Musikschaffende (Bands und Musiker*innen), die eine künstlerisch engagierte, fachkundige Tätigkeit im Bereich Popmusik nachweisen können, über ein professionelles Umfeld verfügen und die Musikszene der Region Basel mitprägen. Bewerbungen von Newcomer*innen und «Unsicheren» sind nicht möglich.
Online-Bewerbungsende ist am 26. Mai 2021 um Mitternacht: www.rfv.ch/RSC
Sicherheit für viele vor Kreativität einiger weniger
Der RFV Basel empfiehlt zudem den zuständigen Departementen in Basel und Liestal, für «Unsichere» ein Auftrittsverbot zu erlassen, um die Schutzmassnahmen für das Publikum und die Mitarbeiter*innen in Clubs und Festivals zu gewährleisten. Ebenso sollen «Unsichere» bis zum Nachweis einer Impfung in ihren Bandproberäumen in Quarantäne bleiben. Diese Empfehlung lehnt sich an das Spielverbot für Fussballteams oder einzelne Spieler*innen bei UEFA-Wettbewerben wie etwa der Champions League an.
Bands und Musiker*innen, die im Jahr 2020 und 2021 bereits Fördergelder vom RFV Basel erhalten haben, die entsprechenden Produktionen aber noch nicht realisiert haben (Tonträger, Musikvideo, Tournee, Coaching, Reisestipendium, etc.) gelten als «Unsichere», bis sie den Nachweis der Kriterien wie vorgängig genannt erfüllen können. Sie müssen ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt in Quarantäne bleiben; hängige Fördergelder muss der RFV Basel bis zum Nachweis zurückbehalten.
Der RFV Basel erhofft sich und für die Musikszene, mit diesem Massnahmenpaket die Corona-Krise in der Region weiter eindämmen zu helfen und den Festivalsommer 2021 mindestens teilweise retten zu können. Es ist klar, dass die Sicherheit der Bevölkerung und des Publikums Priorität hat vor der unkontrolliert ausgelebten Kreativität einiger weniger.
¹ Es gilt: first come – first served. Es besteht kein Anrecht auf eine termingerechte Impfung; es wird keine Warteliste geführt.